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   BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RV 15/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3954
BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RV 15/88 (https://dejure.org/1991,3954)
BSG, Entscheidung vom 24.04.1991 - 9a/9 RV 15/88 (https://dejure.org/1991,3954)
BSG, Entscheidung vom 24. April 1991 - 9a/9 RV 15/88 (https://dejure.org/1991,3954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsrente - Schwerbeschädigter - Ehe - Kürzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung der Ausgleichsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 68, 244
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.06.1985 - GS 1/84

    Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer

    Auszug aus BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RV 15/88
    Diese Betrachtung ermöglichte auch eine angemessene Beitragsbemessung in der Krankenversicherung (vgl BSG, Beschluß des GrS vom 24. Juni 1985, in BSGE 58, 184 [BSG 24.06.1985 - GS - 1/84] = SozR 2200 § 180 Nr. 27).
  • BGH, 05.02.1963 - VI ZR 33/62

    Erwerbsschaden des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RV 15/88
    Im Zivilrecht hat dieser allgemeine Rechtsgedanke in § 843 Abs. 4 BGB Ausdruck gefunden, wonach auf den Schaden keine Leistungen anzurechnen sind, die ihrer Natur nach dem Schädiger nicht zugute kommen sollen (vgl Palandt/Thomas, Bürgerliches Gesetzbuch, 50. Aufl 1991 § 843 RdNr 22 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1963, 1051 [BGH 05.02.1963 - VI ZR 33/62]).
  • BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 46/63

    Zu einem Anspruch auf Familienkrankenhilfe; Unterhaltsberechtigung der Ehegattin;

    Auszug aus BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RV 15/88
    Bei der Mitversicherung (§ 205 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF) und der Witwerversorgung (§ 1266 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF, § 43 Bundesversorgungsgesetz (BVG) aF) führte dies zu Ergebnissen, die dem Zweck der jeweiligen sozialrechtlichen Vorschrift entsprachen: Wer entgegen dem Leitbild des § 1360 BGB nF tatsächlich wirtschaftlich von einem erwerbstätigen Ehepartner abhängig war, konnte, wie bisher, Sozialleistungen beziehen (vgl BSGE 19, 282 = SozR Reichsversicherungsordnung (RVO) § 205 Nr. 15 mit Hinweisen auf die Rechtspr ua des BVerfG).
  • BSG, 10.02.1993 - 9a RV 43/91

    Ausgleichsrente - Minderung - Anlage des Vermögens

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 24. April 1991 (BSGE 68, 244, 247 f = SozR 3-3100 § 32 Nr. 1) im Zusammenhang mit der Auslegung des § 4 Abs. 1 AusglV bereits klargestellt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2018 - L 10 VE 57/12
    Bedürftigkeit der Klägerin im Sinne des § 10a OEG liege für bestimmte Zeiträume ab Februar 2010 grundsätzlich vor, sofern der Berechnung das Rundschreiben des BMA vom 23. September 1991 basierend auf dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. April 1991 (9a/9 RV 15/88) zur Nichtberücksichtigung von Unterhaltsansprüchen zwischen zusammenlebenden Ehegatten zugrunde gelegt werde.

    Dabei ist der Beklagte im Rahmen der Bedürftigkeitsberechnung zutreffend der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 24. April 1991 (9a/9 RV 15/88) gefolgt und hat keinen fiktiven Unterhaltsanspruch der Klägerin gegenüber ihrem Ehemann berücksichtigt.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 VJ 3145/17

    Soziales Entschädigungsrecht - Anspruch eines minderjährigen Beschädigten auf

    So hat § 32 Abs. 1 BVG in seiner ursprünglichen Fassung vom 20. Dezember 1950 (BGBl. I, 1950, Nr. 53, Bl. 796) für die Ausgleichsrente erwachsener Schwerbeschädigter auf die Fähigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts abgestellt, wobei auch der Ehegattenunterhalt (§ 1360 BGB) herangezogen werden konnte (BSG, Urteil vom 24. April 1991 - 9a/9 RV 15/88 -, BSGE 68, 244-248, SozR 3-3100 § 33 Nr. 1, Rz. 17), welcher sich ebenfalls nach der Unterhaltspflicht unter Verwandten richtet (§ 1360a Abs. 3 i. V. m. §§ 1613 BGB).
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